Rechtsprechung
FG Berlin, 05.10.2005 - 6 K 6404/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Judicialis
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 8 Abs. 3; ; EStG § 19 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 § 8 Abs. 3 § 19 Abs. 1
Alkoholbedingte Unfallkosten auf einer beruflichen Fahrt durch pauschale Ermittlung der Nutzungsentnahme nach der 1%-Methode abgegolten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Alkoholbedingte Unfallkosten auf einer beruflichen Fahrt durch pauschale Ermittlung der Nutzungsentnahme nach der 1%-Methode abgegolten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Unfall mit dem Dienstwagen - Kein geldwerter Vorteil bei Verzicht des Arbeitgebers auf Schadenersatz?
- IWW (Kurzinformation)
Sind alkoholbedingte Unfallkosten mit der "Ein-Prozent-Regel" abgegolten?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pauschale Ermittlung der Nutzungsentnahme für betriebliche Fahrzeuge; Außergewöhnliche Kraftfahrtzeugkosten; Verzicht des Arbeitgebers auf Schadenersatz als geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer
Verfahrensgang
- FG Berlin, 05.10.2005 - 6 K 6404/02
- BFH, 24.05.2007 - VI R 73/05
Papierfundstellen
- EFG 2006, 253
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- FG Köln, 08.12.2004 - 14 K 2612/03
Unfall-Totalschaden an betrieblich geleastem Kfz
Auszug aus FG Berlin, 05.10.2005 - 6 K 6404/02
Zu den durch den pauschalen Nutzungswert abgegoltenen gesamten Kraftfahrzeugaufwendungen gehören auch Unfallkosten, soweit sie Schäden an dem Fahrzeug, für das der Nutzungswert zu ermitteln ist, betreffen (vgl. hierzu in einem vergleichbaren Fall Finanzgericht Köln, Urteil vom 08. Dezember 2004, 14 K 2612/03, abgedruckt in EFG 2005, S. 589).Im Streitfall war die private Kraftfahrzeugnutzung einschließlich der Unfallkosten bzw. des Verzichts auf Ersatz der Unfallkosten durch Anwendung des pauschalen Nutzungswerts nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG abgegolten (vgl. im Ergebnis auch Finanzgericht Köln, Urteil vom 08. Dezember 2004, a.a.O.).
- BFH, 27.03.1992 - VI R 145/89
Geldwerter Vorteil durch Verzicht des Arbeitgebers auf Schadensersatzforderung
Auszug aus FG Berlin, 05.10.2005 - 6 K 6404/02
Einen nach Klageerhebung beim Beklagten gestellten Aussetzungsantrag hat dieser mit Bescheid vom 27. September 2002 unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 27. März 1992 (VI R 145/89, BStBl. II 1992, S. 837) zurückgewiesen.
- BFH, 24.05.2007 - VI R 73/05
Keine Abgeltung von Unfallkosten durch die 1 %-Regelung
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 253 veröffentlichten Gründen statt.